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Der Gründung der auf immobilienrechtliche Problematiken orientierten Sozietät Heilmann Kühnlein Rechtsanwälte im Januar 2005 ist bereits eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit der Rechtsanwaltskanzleien Heilmann und Kühnlein vorausgegangen, deren Beratungstätigkeit sich seit ihrer Gründung in den Jahren 1996 bzw. 1998 auf immoblienrechtliche Fragen konzentriert.
Der Zusammenschluß dient dem Ziel, unseren Mandanten zukünftig unter einem Dach in noch größerer Bandbreite kompetente und hochspezialisierte Beratungsdienstleistung in nahezu sämtlichen Belangen des Immobilienrechts anbieten zu können und zugleich dem Mandanten höchstpersönlich und flexibel zur Verfügung zu stehen.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch gern auf den üblichen Tätigkeitsfeldern anwaltlicher Dienstleistung, namentlich des allgemeinen Zivilrechts, des Erbrechts und der weiteren im Leistungsspektrum aufgeführten Gebiete, auf denen wir ebenfalls über langjährige Erfahrung verfügen.
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